Musikstudienjahr - Studienvoraussetzungen und Anmeldung
Studienvoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist neben den musikalischen Fähigkeiten ein persönliches Aufnahmegespräch sowie
die für die anderen Studiengänge nötigen Unterlagen.
Bewerben: Alles über die Bewerbungsunterlagen und das Verfahren finden Sie hier.
An musikalischen Kenntnissen und Fähigkeiten wird erwartet:
- Vorspiel auf dem Klavier (oder einem anderen Harmonieinstrument) und einem Melodie-Instrument (bzw. Gesang) und Singen eines Liedes: Es wird geachtet auf die musikalische Ausdrucksfähigkeit mit der Stimme und auf dem Instrument
- Blattsingfähigkeit einer einfachen Tonfolge (z. B. Volkslied)
- Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit der grundlegenden Musiklehre (Tonnamen in Violin- und Basschlüssel, Oktavlagen, Intervalle, Tonarten und Tonleitern (auch Kirchentonarten), Kadenzen)
- Gehörbildung: Notation einer einfachen Melodie (Schwierigkeitsgrad: Volkslied) nach Angabe von Tonart und erstem Ton
- Gute Musikalität und Liebe zur Musik
Die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für Musikstudienjahr werden in einer Aufnahmeprüfung ermittelt.
Eine bestandene Aufnahmeprüfung an einer beruflichen Musikausbildungsstelle wird anerkannt.
Ein Beispiel zum Schwierigkeitsgrades im Tests zur allgemeinen Musiklehre finden Sie
hier (.pdf-Dokument).
Studiengebühren
Informationen über die Studiengebühren entnehmen Sie bitte der
Übersicht über unsere Studiengänge (.pdf-Dokument).

