Fördermöglichkeiten
- Förderung nach BAföG:
Sind die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen in Form einer Berechtigung zu einem Hochschulstudium oder durch eine gleichwertige Berufsausbildung erfüllt, besteht für Studierende der 1 1/2-jährigen Oberstufenlehrerausbildung (für die Fächer Deutsch, Geschichte, Kunst, Mathematik/Physik) sowie für Studierende der ein- und zweijährigen Fachlehrerausbildung die Möglichkeit einer Förderung nach BAföG. - Förderung durch das Arbeitsamt:
Das notwendig gewordene Umstellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Daher kann derzeit keine Förderung durch das Arbeitsamt beantragt werden. - Stiftungen
finden Sie im Internet z.B. unter Stiftungen zur Unterstützung von Studenten oder test.de - Zahlreiche Chancen auf Stipendien. Informationen über die hochschulnahen Stiftungen erhalten Sie bei Abschluss des Studienvertrages. - Studierende, für die keine öffentliche Ausbildungsförderung in Frage kommt und die auch private Finanzierungsmöglichkeiten (Ersparnisse, Eltern, Verwandte, Freunde, Ferienarbeit) ausgeschöpft haben, können im Verlauf des Studiums einen Antrag auf Studienbeihilfe* stellen. Die Entscheidung über eine Studienbeihilfe ist immer abhängig von den individuellen Gegebenheiten der Antragsteller und den finanziellen Mitteln, die zur Verfügung stehen. Es kann sich hierbei nur um eine Teilfinanzierung handeln.
*) Studierende des Oberstufenkurses können beim Verein zur Förderung der Freien Hochschule Stuttgart einen Antrag auf Studienbeihilfe stellen. Die ersten 3 Monate des Studiums sind selbst zu finanzieren.
*) Der Studienbeihilfefonds des zweijährigen Kurses wird von Studierenden dieses Kurses selbst verwaltet. Die ersten sechs Monate des Studiums sind selbst zu finanzieren.

